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Neuigkeiten


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05.01.2016

News 1

Sie müssen nicht mehr in die Vertragswerkstatt –
Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug auch in die Werkstatt des Vertrauens1)

Wenn Sie ein Neufahrzeug oder ein neueres Fahrzeug beim Händler gekauft haben, stand oft der Hinweis im Serviceheft „nur in Vertragswerkstatt zu warten, um Garantie nicht zu verlieren“. Damit ist seit dem 1. Juni 2010 offiziell Schluss.
Der Monopolstellung der Automobilhersteller setzt die EU-Kommission einen Riegel vor. Um den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, stärken die Brüsseler die Rolle der freien Werkstätten die teilweise ausgeschlossen wurden und die Neuwagen vorbeifahren lassen mussten. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) wurde vor allem zum Schutz der Autofahrer und zu unser aller Sicherheit erstellt. Denn immer mehr Autofahrer lassen ihr Fahrzeug unregelmäßig warten. Laut Berechnungen und Hochrechnungen des ACE Auto Clubs aufgrund der 25,5 Mio. Hauptuntersuchungen fahren heute mehr als 8 Mio. Autos in Deutschland mit Mängeln auf Deutschlands Straßen. All diese Mängel verhinderten die erfolgreiche Vorführung bei der Hauptuntersuchung. Mehr als 30.000 Fahrzeuge müssten sogar aufgrund des schlechten Zustands aus dem Verkehr gezogen werden.

Dass heute der Autofahrer seltener zum Fahrzeug-Check vorfährt, steht sicherlich im Zusammenhang mit der Explosion der Kosten für das Auto. Der Autofahrer muss für sein Auto heute schon bis zu 40 % der Anschaffungskosten für Reparatur- und Wartungskosten bezahlen. Damit die Reparaturen billiger werden, hat die EU-Kommission die Regeln gelockert. Den Kfz-Herstellern ist es damit nicht mehr möglich, die Gewährleistung abzulehnen, weil die Wartungsarbeiten nicht in der Vertragswerkstatt durchgeführt wurden oder weil keine Originalteile des Fahrzeugherstellers verwendet wurden.

„Der neue Rechtsrahmen wird spürbare Vorteile für die Verbraucher bringen, weil der Wettbewerb für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen gestärkt wird,“ so Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia.
BU: Die Verpflichtung während der Garantiezeit Service-, Wartungs- und Reparaturarbeiten nur in autorisierten Werkstätten durchführen zu lassen, wurde aufgehoben.

1) Kundenzufriedenheitsanalyse, die seit 2005 jährlich bundesweit ausgeschrieben wird. Mehr Infos
unter: www.werkstattdesvertrauens.de



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